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Wo Cookies eingesetzt werden

Alle modernen Webseiten benötigen das Speichern von Daten im Rechner des Besuchers, um diesen Besucher bei seinem Weg durch die Webseite zu identifizieren. Diese Daten werden umgangssprachlich „Cookie“ genannt. Verwendet werden Cookies zum Beispiel, um

  • Warenkörbe in Shops zu vermerken.
  • Bei Server-Abbrüchen eingegebene Daten zwischenzuspeichern.
  • Das Verhalten der Besucher mittels Tracking zu beobachten, zum Beispiel auch für Werbezwecke von Googles Werbenetzwerken.

Was ist die EU Cookie-Richtlinie?

Die EU Cookie-Richtlinie erfordert, dass Webseiten Ihre Besucher über das Setzen von Cookies informieren. Betroffen sind diejenigen Webseiten, die Besucher aus Europa erreichen. Die Richtlinie gibt es schon seit Jahren im europäischen Raum (2009/136/EG). Häufig wird die Richtlinie auch „E-Privacy-Richtlinie“ genannt. Hinter der Richtlinie steht der Gedanke, die Privatsphäre der Nutzer bei der Kommunikation über elektronische Medien zu schützen. Dabei stehen personenbezogene Daten im Fokus. Nur bei Nutzern, die der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen, dürfen Cookies gesetzt werden.

Europäische Richtlinien gelten nicht direkt – stattdessen müssen sie ins nationale Recht übertragen werden. Im deutschen Datenschutzrecht wurde diese Cookie-Richtlinie nach Beurteilung der deutschen Datenschutzbehörden nicht korrekt übernommen. Dennoch gibt es auch im deutschen Recht eine solche Vorgabe. Im Telemediengesetz (TMG) § 15 Abs.3 steht, dass der Nutzer zu unterrichten ist, wenn Cookies auf der Seite eingesetzt werden.

Die Anforderungen der Cookie-Richtlinie

Die Europäische Richtlinie sieht vor, dass ein Nutzer direkt bei Aufruf der Webseite über die Verwendung von Cookies auf ebendieser Webseite informiert wird. Dabei muss der Nutzer sich ausdrücklich einverstanden zeigen. 

Bisher wurde stattdessen vielfach zum sogenannten „Cookie-Opt-Out“ auf Webseiten gegriffen. Das heißt, dass Nutzer sich aktiv von der Nutzung von Cookies „abmelden“ mussten. Die EU-Richtlinie geht hier deutlich weiter: Bis zur aktiven Einverständniserklärung des Nutzers wird quasi davon ausgegangen, dass der Nutzer nicht einverstanden mit dem Setzen von Cookies ist.

Zitat aus (Quelle): www.mindshape.de

 

Opt-in: Cookie-Richtlinie der Europäischen Union

In der EU dürfen Cookies nur noch verwendet werden, wenn die Nutzerinnen und Nutzer einer Website nach vorgängiger Aufklärung ihre Einwilligung erteilt haben (Opt-in-Prinzip, Informed Consent).

 

Relevanz der Cookie-Richtlinie für die Schweiz

Als EU-Recht ist die Cookie-Richtlinie für Website-Betreiber in der Schweiz nicht direkt anwendbar. Die Cookie-Regelung in der Schweiz enthält keine Formvorschriften. Im Gegensatz zur EU folgt die Schweiz dem Opt-out-Prinzip.